Gebührenermäßigung (gilt nur für die Kursgebühr, nicht für Material, Lernmittel etc.)

Die Volkshochschule Traben-Trarbach gewährt auf Antrag für bestimmte Personen nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises die nachfolgende Gebührenermäßigung:

  • 25 % für Schüler/Schülerinnen, Auszubildende, Studenten/Studentinnen, FSJler, FÖJler, BFDler
  • 25 % für Bezieher/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld oder Sozialhilfe
  • 25 % für Inhaber/Inhaberinnen der Jugendleiter/In-Card (Juleica)
  • 25 % für Inhaber/Inhaberinnen der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

Der vorgenannte Antrag kann nur schriftlich und mit entsprechendem Nachweis (Schülerausweis, Lehrvertrag, Bewilligungsbescheid etc.) gestellt werden. Die Ermäßigung erstreckt sich auf die regulären Kursgebühren und nicht auf zusätzlich anfallende Kosten der Kursveranstaltung. Die Gebührenermäßigung kann je Kurs lediglich einmal erhoben werden. Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur die für den Teilnehmenden günstigste Ermäßigung gewährt. Von der Gebührenermäßigung sind folgende Kursarten ausgenommen:

  • Kinder-, Eltern-Kind-, Schülerkurse
  • Einzelvorträge
  • Sonderveranstaltungen
  • Exkursionen
  • Studienreisen

Bei Fragen zu der Gebührenermäßigung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle der Volkshochschule Traben-Trarbach auf.